Interne Dokumentation
Die interne Dokumentation entspricht der kompletten technischen
Dokumentation die zu einer etwaigen Überprüfung durch zuständige nationale
Behörden vorhanden sein muss. Die genaue Definition der geforderten internen Dokumentation
ist in der jeweils gültigen EG-Maschinenrichtlinie aufgeführt.
Sie besteht in der Regel aus:
- Pflichtenheft (Aufgabenstellung)
- Versuchsergebnisse
- Fertigungszeichnungen und Stücklisten
- Berechnungen
- Gesamtplan der Maschine/Anlage
- Liste der angewandten Normen
- Risikobeurteilung (Gefahrenanalyse)
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