Produktsicherheit
Die Produktsicherheit ist in Deutschland im Produktsicherheitsgesetz (GPSG) festgeschrieben und setzt die Forderungen verschiedener EG-Richtlinien um.
Produkte die nur der EG-Richtlinie „Allgemeine Produktsicherheit“ (2001/95/EG) unterliegen müssen zwar sicher sein,
dürfen aber nicht mit dem CE-Zeichen versehen werden.
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